INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS
Ab dem 11.10.2021 haben nur folgende asymptomatische Personen Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest:
- Kinder bis zum zwölften Lebensjahr (bzw. Kinder, die in den letzten drei
Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind) (§4a Satz 1 der TestV) - Personen, die wegen medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden können,
insbesondere Schwangere im 1. Schwangerschaftsdrittel (§4a Satz 2 der TestV)
Achtung: Testung von Besuchern in Pflegeheimen, Krankenhäusern etc.:
Heim- und Krankenhausbesucher haben einen Anspruch auf kostenlose Testung mittels Antigen-Schnelltest nur in der Einrichtung selbst oder in einem
lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörden.
Mit Frist bis zum 10.12.2021:
- Stillende Mütter, um beide Impfungen zu ermöglichen. Zum Nachweis der Berechtigung auf einen kostenlosen Test müssen Sie zwingend zu Ihrem Termin eine Bescheinigung Ihres Frauenarztes oder Ihres Kinderarztes vorlegen.
Mit Frist bis zum 31.12.2021:
- Personen unter 18 Jahren (§4a Satz 3 der TestV)
- zum Zeitpunkt der Testung Schwangere ab dem 4. Monat (§4a Satz 3 der TestV)
- Studierende, die mit einem anderen, als vom PEI genannten Covid-19 Impfstoff
geimpft wurden (z.B. im Ausland) (§4a Satz 3 der TestV)
- Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Covid-19 Impfstoffen
- Personen, die sich in Quarantäne auf Grund einer nachgewiesenen SARS-CoV-2
Infektion befinden, wenn der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich
ist (§4a Satz 5 der TestV)
- Kontaktpersonen von infizierten Personen mit Nachweis durch Arzt oder
Gesundheitsamt (§2 der TestV)
Zum Nachweis der Berechtigung auf einen kostenlosen Test müssen Sie zwingend zu Ihrem Termin eine Bescheinigung Ihres Anspruches vorlegen.
Dies können folgende Unterlagen sein:
- Mutterpass
- ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis des Geburtsdatums bzw. bei
Minderjährigen ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis
- ein Nachweis des Anspruchs, insbesondere bei medizinischer Kontraindikation
ein ärztliches Zeugnis im Original
- Beauftragung des Gesundheitsamtes
Sollten Sie nicht zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach der neuen Testverordnung zählen, so können Sie selbstverständlich den kostenpflichtigen
Test in Anspruch nehmen.
Der Preis hierfür beträgt 15 €.
Stand: 13.10.2021
Bitte beachten Sie VOR Betreten der Apotheke:

Bitte beachten Sie IN der Apotheke:
